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Soundcraft EPM6 Live Mischpult MIETE
Soundcraft EPM6 Live Mischpult MIETE
Soundcraft EPM 6 Übersicht:
Die EPM Serie von Soundcraft vereint Qualität, günstiger Preis und eine einfache Bedienoberfläche in einem. Bauteile mit niedrigen Toleranzen ermöglichen akkurate Einstellungen, die speziell beim Vorverstärker und Equalizer wichtig sind. Erstmals in dieser Preisklasse wird das GB30 Vorverstärkerdesign verwendet, das auch bei den Pulten der GB-Serie zum Einsatz kommt.
Soundcraft EPM 6 Features:
- Für Live-Beschallungen, Festinstallationen sowie Recordinganwendungen geeignet
- 6 Monokanäle
- 2 Stereokanäle
- Übersteuerungsfeste Vorverstärker mit einem Regelbereich von 55dB und +22dB Headroom
- 3-Band EQ mit durchstimmbaren Mitten
- Insert in jedem Kanal
- 2 Aux Sends pre/post schaltbar
- Solo/Mute Schalter pro Kanal
- Dynamische Peak-LED für jeden Kanal
- L/R und Monitor-Ausgang
- Separates Routing für Playback Eingang
- 10fach LED Kette
- 48V Phantomspeisung
- Integriertes Netzteil
- Netzkabelbuchse ist so angebracht, dass bei Rackmontage keine zusätzlichen Höheneinheiten berücksichtigt werden müssen
- Maße (BxHxT): 280 x 91 x 362 mm (11,0" x 3,6" x 14,3")
- Gewicht: 4 kg (8,8 lbs)
Die Berechnung der Mietgebühr ergibt sich aus folgender Tabelle (ET = tatsächliche Einsatztage, off = Abwesenheit):
Für unsere Mietgegenstände gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen / Miete
PlanSound GbR - Meister-Francke-Str. 8a - 22309 Hamburg - info@plansound.de
§ 01 Geltungsbereich
Die AGB`s sind Bestandteil aller mit der PlanSound GbR, geschlossenen Verträge. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder der Dienstleistung sind gelten diese Bedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen AGB`s sind nur wirksam, wenn PlanSound GbR sie schriftlich bestätigt.
§ 02 Angebote und Vertragsabschluss
Die Angebote von PlanSound GbR sind freibleibend und unverbindlich. Abgeschlossene Verträge werden durch eine Auftragsbestätigung von PlanSound GbR für beide Seiten verbindlich festgelegt. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch PlanSound GbR.
§ 03 Miete/Leihgeschäft (Mietgegenstand, Mietzeit, Aufbauzeiten)
Die Vermietung von Equipment erfolgt tageweise. Die Mietzeit beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Tag der Abholung von PlanSound GbR - Studio bzw. einer vereinbarten Anlieferung und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe aller Mietgeräte an PlanSound GbR - Studio bzw. einer vereinbarten Abholung. Werden Geräte über die vereinbarte Zeit hinaus in Anspruch genommen, wird jeder angebrochene Tag als voller Miettag verrechnet. Sofern dem Vermieter durch eine verspätete Rückgabe der Geräte Ausfälle und / oder Kosten entstehen, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt. Sollten Geräte länger als vereinbart benötigt werden, so hat der Kunde PlanSound GbR unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eine Verlängerung der Mietzeit muss schriftlich zwischen beiden Seiten vereinbart werden.
§ 04 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde hat dafür sorge zu tragen, dass die in der Auftragsbestätigungen vereinbarten Leistungen wie z.B. Anzahl der Helfer, ein notwendiger Stromanschluss mit entsprechender Absicherung, Einhaltung der Vereinbarten Mietzeiten usw.. Der Kunde hat des weiteren dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Personen keinen Zugang zu den gelieferten Geräten haben. Insbesondere haftet der Veranstalter während der Auf- und Abbauphase und auch während der Veranstaltung dafür, dass sich Dritte nicht im Gefahrenbereich befinden. Sollten wesentliche Verletzungen der oben genannten Punkte vorliegen, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die entstandenen Kosten an den Mieter weiterberechnen,
§ 05 Preise
Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise für die Überlassung der Mietgeräte. Alle Preise sind Bruttopreise inkl. der gesetzlichen MwSt.. Zusätzliche Leistungen für Anlieferung, Aufbau und Betreuung durch Fachpersonal erfolgen gegen Entgeld aufgrund besonderer Vereinbarung.
§ 06 Kündigung
Bei Kündigung durch den Kunden ist je nach Zeitpunkt, eine abgestufte Entschädigung zu zahlen. Bei einer Kündigung von 5-10 Tagen vor der vereinbarten Veranstaltung 20%, bei 2-5 Tagen vor der vereinbarten Veranstaltung 50% und bei Absage von einem Tag vor der Veranstaltung 100% der vereinbarten Mietkosten.
§ 07 Gebrauchsüberlassung/Behördliche Genehmigungen
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit im Beisein eines Mitarbeiters der PlanSound GbR zu prüfen und wenn sich ein Mangel zeigt, diesen der PlanSound GbR unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung und / oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt / mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Spätere Reklamationen auf Unvollständigkeit oder technische Mängel gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich sorgfältig mit dem geliehenen Material von der PlanSound GbR umzugehen und haftet für Schäden sowie Verlust gegenüber der PlanSound GbR. Jegliche Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters ebenso Schäden die durch oder an 3. Personen erfolgen. Sollte der Kunde die PlanSound GbR mit den Auf- Abbauarbeiten oder der Bedienung der technischen Anlagen beauftrag haben, so haftet der Kunde dennoch für alle Schäden, die nicht durch einen Bedienfehler des Mitarbeiters der PlanSound GbR zustande kamen. Geräte dürfen nicht geöffnet werden.
§ 08 Weitervermietung
Eine direkte oder mittelbare Nutzung durch Dritte, insbesondere eine Weitervermietung, ist nicht gestattet. Der Mieter darf die Geräte ohne Zustimmung der PlanSound GbR an einen anderen als den im Vertrag festgehaltenen Ort verbringen. Im Falle unberechtigter Untervermietung schuldet der Mieter der PlanSound GbR den aus der Weitervermietung entgangenen Mehrerlös. Ein möglicherweise darüber hinausgehender Anspruch auf Schadenersatz bleibt hiervon unberührt.
§ 09 Versicherung
Soweit nicht anders vereinbar, ist der Kunde verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und zufälligen Untergang zu versichern. Der Versicherungsschutz hat die Zeit von Mietbeginn bis Mietende (vgl. § 03) abzudecken. Auf Verlangen ist der PlanSound GbR der Versicherungsnachweis auszuhändigen. Der Kunde tritt bereits jetzt künftige Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag sicherungshalber an PlanSound GbR ab. PlanSound GbR nimmt die Abtretung an. Bei Vorliegen eines Schadensfalles hat der Kunde diesen unverzüglich der Versicherungsgesellschaft zu melden und diese anzuweisen, Zahlungen sind nur an die PlanSound GbR zu leisten. Der Kunde hat die Schadensabwicklung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere sind der PlanSound GbR und der Versicherungsgesellschaft sämtliche zur Schadensbearbeitung notwendigen Dokumente auszuhändigen.
§ 10 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz der PlanSound GbR. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Alle techischen Angaben ohne Gewähr. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten"
Für unsere Mietgegenstände gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen / Miete
PlanSound GbR - Meister-Francke-Str. 8a - 22309 Hamburg - info@plansound.de
§ 01 Geltungsbereich
Die AGB`s sind Bestandteil aller mit der PlanSound GbR, geschlossenen Verträge. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder der Dienstleistung sind gelten diese Bedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen AGB`s sind nur wirksam, wenn PlanSound GbR sie schriftlich bestätigt.
§ 02 Angebote und Vertragsabschluss
Die Angebote von PlanSound GbR sind freibleibend und unverbindlich. Abgeschlossene Verträge werden durch eine Auftragsbestätigung von PlanSound GbR für beide Seiten verbindlich festgelegt. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch PlanSound GbR.
§ 03 Miete/Leihgeschäft (Mietgegenstand, Mietzeit, Aufbauzeiten)
Die Vermietung von Equipment erfolgt tageweise. Die Mietzeit beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Tag der Abholung von PlanSound GbR - Studio bzw. einer vereinbarten Anlieferung und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe aller Mietgeräte an PlanSound GbR - Studio bzw. einer vereinbarten Abholung. Werden Geräte über die vereinbarte Zeit hinaus in Anspruch genommen, wird jeder angebrochene Tag als voller Miettag verrechnet. Sofern dem Vermieter durch eine verspätete Rückgabe der Geräte Ausfälle und / oder Kosten entstehen, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt. Sollten Geräte länger als vereinbart benötigt werden, so hat der Kunde PlanSound GbR unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eine Verlängerung der Mietzeit muss schriftlich zwischen beiden Seiten vereinbart werden.
§ 04 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde hat dafür sorge zu tragen, dass die in der Auftragsbestätigungen vereinbarten Leistungen wie z.B. Anzahl der Helfer, ein notwendiger Stromanschluss mit entsprechender Absicherung, Einhaltung der Vereinbarten Mietzeiten usw.. Der Kunde hat des weiteren dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Personen keinen Zugang zu den gelieferten Geräten haben. Insbesondere haftet der Veranstalter während der Auf- und Abbauphase und auch während der Veranstaltung dafür, dass sich Dritte nicht im Gefahrenbereich befinden. Sollten wesentliche Verletzungen der oben genannten Punkte vorliegen, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die entstandenen Kosten an den Mieter weiterberechnen,
§ 05 Preise
Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise für die Überlassung der Mietgeräte. Alle Preise sind Bruttopreise inkl. der gesetzlichen MwSt.. Zusätzliche Leistungen für Anlieferung, Aufbau und Betreuung durch Fachpersonal erfolgen gegen Entgeld aufgrund besonderer Vereinbarung.
§ 06 Kündigung
Bei Kündigung durch den Kunden ist je nach Zeitpunkt, eine abgestufte Entschädigung zu zahlen. Bei einer Kündigung von 5-10 Tagen vor der vereinbarten Veranstaltung 20%, bei 2-5 Tagen vor der vereinbarten Veranstaltung 50% und bei Absage von einem Tag vor der Veranstaltung 100% der vereinbarten Mietkosten.
§ 07 Gebrauchsüberlassung/Behördliche Genehmigungen
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit im Beisein eines Mitarbeiters der PlanSound GbR zu prüfen und wenn sich ein Mangel zeigt, diesen der PlanSound GbR unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung und / oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt / mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Spätere Reklamationen auf Unvollständigkeit oder technische Mängel gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich sorgfältig mit dem geliehenen Material von der PlanSound GbR umzugehen und haftet für Schäden sowie Verlust gegenüber der PlanSound GbR. Jegliche Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters ebenso Schäden die durch oder an 3. Personen erfolgen. Sollte der Kunde die PlanSound GbR mit den Auf- Abbauarbeiten oder der Bedienung der technischen Anlagen beauftrag haben, so haftet der Kunde dennoch für alle Schäden, die nicht durch einen Bedienfehler des Mitarbeiters der PlanSound GbR zustande kamen. Geräte dürfen nicht geöffnet werden.
§ 08 Weitervermietung
Eine direkte oder mittelbare Nutzung durch Dritte, insbesondere eine Weitervermietung, ist nicht gestattet. Der Mieter darf die Geräte ohne Zustimmung der PlanSound GbR an einen anderen als den im Vertrag festgehaltenen Ort verbringen. Im Falle unberechtigter Untervermietung schuldet der Mieter der PlanSound GbR den aus der Weitervermietung entgangenen Mehrerlös. Ein möglicherweise darüber hinausgehender Anspruch auf Schadenersatz bleibt hiervon unberührt.
§ 09 Versicherung
Soweit nicht anders vereinbar, ist der Kunde verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und zufälligen Untergang zu versichern. Der Versicherungsschutz hat die Zeit von Mietbeginn bis Mietende (vgl. § 03) abzudecken. Auf Verlangen ist der PlanSound GbR der Versicherungsnachweis auszuhändigen. Der Kunde tritt bereits jetzt künftige Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag sicherungshalber an PlanSound GbR ab. PlanSound GbR nimmt die Abtretung an. Bei Vorliegen eines Schadensfalles hat der Kunde diesen unverzüglich der Versicherungsgesellschaft zu melden und diese anzuweisen, Zahlungen sind nur an die PlanSound GbR zu leisten. Der Kunde hat die Schadensabwicklung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere sind der PlanSound GbR und der Versicherungsgesellschaft sämtliche zur Schadensbearbeitung notwendigen Dokumente auszuhändigen.
§ 10 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz der PlanSound GbR. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Alle techischen Angaben ohne Gewähr. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten"
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